AGB

I. Allgemeines

§ 1 Anwendungsbereich

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, Werklieferungsverträge und Werkverträge zwischen der KORRekt Mailing – Service GbR, bestehend aus den Gesellschaftern Natalia und Robert Korr, Wilhelm-Pieck- Straße 46, 14532 Stahnsdorf / OT Sputendorf, Telefon 033701 / 745484, Telefax 033701 / 745480, E-Mail-Adresse info@korr.de (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Kunden als Auftraggeber. Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).

 

§ 2 Vertragsschluss

 

Die Informationen des Auftragnehmers auf seinen Webseiten stellen kein verbindliches Angebot dar.

Der Kunde gibt per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief oder durch persönliche Erklärung in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers ein verbindliches Angebot ab. Er ist gegenüber dem Auftragnehmer für einen Zeitraum von sieben Tagen an das Angebot gebunden. Mit dem Angebot versichert der Kunde zugleich, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein.

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer ein entsprechendes Angebot des Kunden annimmt. Dies geschieht, indem der Auftragnehmer dem Kunden eine Auftragsbestätigung übersendet oder die bestellten Waren liefert. Eine vom Auftragnehmer übersandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

II. Leistungen des Auftragnehmers

§ 3 Druckdaten, Abweichungen, Farbraum, Mehr- oder Minderlieferungen 

 

Der Auftragnehmer führt alle Druckaufträge ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Druckdaten aus. Soweit Druckdaten von den vom Auftragnehmer vorgegebenen Spezifikationen abweichen, wird ein fehlerfreier Druck nicht gewährleistet. 

Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Druckergebnissen sind vom Kunden ohne Ausgleich hinzunehmen, sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt ist. Eine bestimmte Laufrichtung des Papiers oder ein bestimmtes Druckverfahren wird nicht garantiert. Produktions- bzw. maschinenbedingt kann es zu unvermeidbaren geringfügigen Schnitt- und Falztoleranzen kommen, die vom Kunden ohne Ausgleich hinzunehmen sind. 

Der Auftragnehmer ist bei farbigen Vorlagen berechtigt, den Farbraum zu bestimmen. Hierdurch kann es zu Abweichungen in der Darstellung kommen, die vom Kunden ohne Ausgleich hinzunehmen sind. 

Ist der Kunde Unternehmer, kann er Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstanden. Dies gilt auch, wenn die eine Aufteilung der Lieferung vereinbart ist. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz nach Satz 1 auf 20%. 

§ 4 Belegexemplare 

 

Belegexemplare werden von der Auflagenzahl abgezogen. Bis zu einer Auflage von 10 wird ein Belegexemplar zur Verfügung gestellt. Ab einer Auflage von mehr als 10 werden drei Belegexemplare zur Verfügung gestellt. 

 

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang 

 

Die Waren werden ohne besondere Vereinbarung nicht versandt. Der Kunde hat die Waren zu den auf der Webseite bekanntgegebenen Öffnungszeiten im Geschäftsraum des Auftragnehmers abzuholen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über den Abholzeitpunkt informieren. 

 

(2) Wird die Ware auf Grund besonderer Vereinbarung an den Kunden übersandt, ist der Kunde im Falle von Transportschäden verpflichtet, den Schaden unverzüglich beim Zusteller und beim Auftragnehmer anzuzeigen, um dem Auftragnehmer die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Frachtführer oder die Transportversicherung zu ermöglichen. Eine Versäumung dieser Pflicht hat keine Auswirkungen auf die Gewährleistungsrechte des Kunden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. 

 

(3) Wird die Ware auf Grund besonderer Vereinbarung an den Kunden übersandt, liefert der Auftragnehmer bei nicht paketfähiger Frachtware lediglich bis zur Bordsteinkante. Ein Versandtracking erfolgt nicht. 

 

(4) Für Lieferungen außerhalb Deutschlands, auf deutsche Inseln (Helgoland, Amrum, Föhr, Hallig, Hooge, Hallig, Langeneß, Nordstrand, Pellworm, Sylt, Baltrum, Borkum, Juist, Langeoog, Neuwerk, Norderney, Spiekeroog, Wangerooge, Fehmarn, Hiddensee, Poel, Rügen, Usedom, Insel Mainau, Krautsand) oder das Gebiet von Büsingen gelten besondere Bedingungen, die auf den Webseiten des Auftragnehmers oder auf Anfrage mitgeteilt werden. Lieferungen an Packstationen, Postfächer oder DHL-Postfilialen sind nicht möglich. 

 

(5) Alle Angaben zu Lieferzeiten auf den Webseiten des Auftragnehmers sind Ca.-Angaben. Fixtermine bedürfen einer besonderen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnt eine Lieferfrist je nach vereinbarter Zahlungsart bei Vorkasse mit Gutschrift der Zahlung auf das Konto des Auftragnehmers, bei E-Payment mit Zahlungszusage und bei Zahlungsart per Rechnung mit Rechnungsfreigabe durch den Auftragnehmer an den Kunden. Eine Lieferfrist beginnt stets nicht vor Eingang der druckfähigen Daten oder der online durchgeführten Druckfreigabe nach Durchführung des aufpreispflichtigen Sonderservices „Korrekturabzug“. Liegen die Voraussetzungen nach Satz 3 und 4 bis 18:00 Uhr eines Arbeitstages (Montag bis Freitag) vor (bei Overnight 15:00 Uhr), beginnt die Lieferzeit noch ab diesem Eingangstag. Ansonsten beginnt die Lieferfrist am folgenden Arbeitstag. Gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers führen zu einer Verlängerung der Lieferzeit. 

 

(6) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt. Dem Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. 

 

(7) Ist der Kunde Unternehmer und wird die Ware auf Grund besonderer Vereinbarung nicht an den Kunden, sondern an vom Kunden bestimmte Empfänger versandt, tritt Gefahrübergang bereits mit Übergabe der Ware an die Versanddienstleister ein. Dies gilt auch dann, wenn der Versanddienstleister vom Auftragnehmer beauftragt und vergütet wird. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wählt in diesen Fällen der Auftragnehmer den Versanddienstleister aus. 

 

§ 6 Verpackung 

 

Der Auftragnehmer erfüllt die ihm im Rahmen der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten. Ist der Kunde Verbraucher, werden gelieferte Waren in lizensierten Produkten verpackt. Ist der Kunde Unternehmer, besorgt er, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine unentgeltliche Entsorgung am Standort des Kunden. Der Auftragnehmer ist jedoch bereit, Transportverpackungen zurückzunehmen, wenn dies unmittelbar nach Auslieferung der Ware geschieht und das Material sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert ist. 

 

§ 7 Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss 

 

(1) Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jeder Änderungswunsch bedarf der Bestätigung durch den Auftragnehmer und ist mit Mehrkosten für die Stornierung des bisherigen Vertrages verbunden. Der Auftragnehmer wird dem Kunden die Höhe der Mehrkosten mitteilen. 

 

(2) Absatz gilt entsprechend für Wiederholungen von Probedrucken, die vom Kunden wegen einer Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Abweichung nicht geringfügig ist. 

 

III. Leistungen des Kunden 

§ 8 Vergütung, Umsatzsteuer 

 

(1) Die für die Leistungen des Auftragnehmers zu zahlende Vergütung ergibt sich aus den auf den Webseiten ersichtlichen Preislisten zuzüglich Umsatzsteuer. Soweit ein Warenversand vereinbart wurde, hat der Kunde zusätzlich die vereinbarten Versandkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen. Soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde, hat der Kunde zusätzlich die hierfür erforderlichen Kosten zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen. Soweit vom Kunden Proofs und Änderung übermittelter Daten oder ähnliche Vorarbeiten veranlasst werden, werden diese dem Kunden zusätzlich berechnet. 

 

(2) Soweit für Druckerzeugnisse ein ermäßigter Umsatzsteuersatz (derzeit 7 %) gilt, hat der Kunde dies dem Auftragnehmer unter Darlegung der Voraussetzungen zusammen mit seinem Angebot anzuzeigen. Für die Prüfung der Voraussetzungen sowie die gesetzlich erforderliche zusätzliche Aufbewahrung der Informationen erhält der Auftragnehmer unabhängig vom Prüfergebnis eine zusätzliche Vergütung in Höhe von € 69,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Abschluss der Prüfung auf seine Leistungen die reguläre Umsatzsteuer zu erheben. Nach Abschluss der Prüfung wird die Abrechnung ggf. korrigiert und ein ggf. zu viel bezahlter Betrag dem Kunden unverzüglich erstattet. 

 

§ 9 Zahlungsbedingungen, Verzug des Kunden 

 

(1) Soweit der Auftrag die Lieferung beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, einschließlich der Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung vor der Leistung zu verlangen. Dies gilt auch, soweit die Ware auf Grund besonderer Vereinbarung nicht an den Kunden, sondern an vom Kunden bestimmte Empfänger versandt wird. Im Übrigen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen im Sinne von § 632a BGB verlangen. 

 

(2) Die Vergütung ist nach Erhalt der jeweiligen Rechnung in voller Höhe nun fällig. Sie ist ohne Abzug durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, kommt er ohne weitere Mitteilung des Auftragnehmers 10 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, soweit er nicht gezahlt hat. Ist der Kunde Verbraucher, gilt allein § 286 BGB. 

 

(3) Ist der Kunde im Verzug, kann der Auftragnehmer für jede Mahnung einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von EUR 5,00 verlangen. Dem Kunden steht frei, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer niedrigere Kosten entstanden sind. 

 

IV. Mitwirkungspflichten des Kunden 

§ 10 E-Mail-Adresse, Steuernummer 

 

(1) Der Kunde hat mit seinem Angebot eine funktionsfähige E-Mail-Adresse anzugeben, über die ihn der Auftragnehmer erreichen kann. Mitteilung des Auftragnehmers an den Kunden, die nicht von besonderer Bedeutung für den Kunden sind, gelten mit Absendung an diese E-Mail-Adresse als dem Kunden zugegangen. Der Kunde kann nachweisen, dass ihm die Mitteilung aus Gründen, die nicht in seiner Sphäre liegen, nicht zugegangen ist. 

 

(2) Ist der Kunde Unternehmer, teilt er dem Auftragnehmer mit seinem Angebot eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine gültige Steuernummer mit. 

 

§ 11 Auftragsdaten und Material des Kunden 

 

(1) Der Kunde übermittelt dem Auftragnehmer die für den Auftrag erforderlichen Daten (z. B. Adresslisten, Bilddateien, Vorlagen etc.) innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss. 

 

(2) Die Auftragsdaten, insbesondere die Vorlagen dürfen keine rechtswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden, pornografischen, sexistischen, extremistischen oder ehrenrührigen Inhalte aufweisen. Sie dürfen insbesondere nicht dazu geeignet sein, gegen Urheber-, Marken oder Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Insbesondere ist bei urheberrechtlich geschützten Werken der Kunde dafür verantwortlich, dass die Durchführung des Auftrags, insbesondere die Vervielfältigung und die Verbreitung, rechtlich zulässig ist, sei es, dass der Kunde Rechteinhaber ist, sei es, dass er vom Rechteinhaber eine ausreichende Lizenz erworben hat oder sonst zur Verwendung berechtigt ist. 

 

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, binnen sieben Tagen nach Erhalt der Daten vom Vertrag zurück zu treten, falls der Kunde ihm Auftragsdaten unter Verstoß gegen Absatz 2 übermittelt. Soweit der Auftragnehmer wegen Verwendung von Auftragsdaten, die ihm der Kunde unter Verstoß gegen Abs. 2 übermittelt hat, von Dritten in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen gegen Nachweis freizustellen. Eine weitergehende Haftung des Kunden bleibt davon unberührt. 

 

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Auftragsdaten und vom ihm gestelltes Material den technischen Vorgaben des Auftragnehmers, die er auf seinen Webseiten veröffentlicht hat und die er mit der Auftragsbestätigung oder auf Anforderung dem Kunden übersendet, entsprechen. Insbesondere müssen nach den Spezifikationen des Auftragnehmers gelieferte elektronische Dateien ohne weitere Bearbeitung verarbeitet werden können und vom Kunden nach den Spezifikationen des Auftragnehmers gestelltes Material maschinenfähig sein. Der Auftragnehmer ist, soweit nichts anderes etwa durch die kostenpflichtige Option „Profi-Datencheck“ vereinbart ist, nicht verpflichtet, Auftragsdaten des Kunden auf ihre Verwendbarkeit zur prüfen und den Kunden hierauf hinzuweisen, es sei denn, der Mangel ist dem Auftragnehmer offensichtlich. Soweit der Auftrag wegen unzureichenden Auftragsdaten oder Material des Kunden nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden kann und gelingt es dem Kunden binnen angemessener Frist nicht, geeignete Auftragsdaten oder geeignetes Material zu liefern, wird der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht bei voller Vergütung frei. Er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen sowie dem Kunden bereits hergestellte Teilergebnisse überlassen. 

 

§ 12 Annahme bei Lieferung 

 

Der Kunde hat bei Lieferung der Waren diese an der Lieferadresse entgegenzunehmen, wenn ihm der Auftragnehmer zuvor den Liefertermin mitgeteilt hat. Dies gilt nicht, wenn der Liefertermin außerhalb geschäftsüblicher Zeiten liegt, es sei denn, der Kunde hat den Termin bestätigt. Wird der Kunde an der Lieferadresse nicht angetroffen, trägt er die Kosten für eine eventuelle Zweit- und Drittzustellung sowie die Kosten der Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit, soweit er die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat. 

 

V. Sekundäransprüche 

§ 13 Gewährleistung 

 

(1) Es bestehen für den Kunden die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte sowie das gesetzliche Recht, vom Auftragnehmer bei Pflichtverletzung Schadensersatz zu verlangen, soweit im folgendes nichts anderes geregelt ist. 

 

(2) Ist der Kunde Unternehmer und steht ihm ein Anspruch auf Nacherfüllung nach § 439 BGB zu, steht das Recht zur Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache dem Auftragnehmer zu. Außerdem trägt der Auftragnehmer nicht die höheren Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. 

 

(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von sieben Tagen ab Empfang der jeweiligen Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Versäumt er die Anzeige nach Satz 1 oder 2, kann er sich nicht mehr auf den Mangel berufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB. 

 

(4) Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, dem Auftragnehmer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder soweit die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist. 

 

§ 14 Besondere Bestimmungen zum Rücktritt des Kunden 

 

(1) Der Kunde kann die Rechte aus § 323 BGB bei Verzögerung der Leistung nur ausüben, soweit die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. 

 

(2) Soweit Verzögerungen auf Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem seines Zulieferers oder Spediteurs – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt beruhen, ist der Kunde erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn ihm ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich eine vereinbarte Bearbeitungs- oder Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung. 

 

§ 15 Haftungsbeschränkungen 

 

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschänkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. 

 

(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. 

 

(3) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind solche Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch auf den nach Art der Ware oder Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. 

 

§ 16 Ausnahme für Produkthaftung und Lieferregress 

 

Die Beschränkungen der Gewährleistung und Haftung nach §§ 14 und 15 dieser Bedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und nicht für Ansprüche, die der Kunde gegen den Auftragnehmer geltend macht, soweit er selbst im Rahmen einer Lieferkette, deren letzter Vertrag ein Verbrauchsgüterkauf im Sinne von § 474 BGB ist, in Anspruch genommen wurde. 

 

§ 17 Entgangener Gewinn 

 

Soweit dem Auftragnehmer ggf. nach Fristsetzung ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz auf entgangenen Gewinn zusteht, wird vermutet, dass der entgangene Gewinn fünf vom Hundert der Auftragssumme beträgt. Beiden Vertragsparteien steht es frei, einen höheren oder niedrigeren Betrag nachzuweisen. 

 

§ 18 Schadensersatz nach Druckfreigabe 

 

Hat der Kunde die Druckfreigabe erteilt oder war nach der Vereinbarung keine Freigabe erforderlich, wird im Falle eines Schadensersatzanspruchs des Auftragnehmers gegen den Kunden vermutet, dass der dem Auftragnehmer entstandene Schaden durch Ausführung des Drucks fünfundneunzig vom Hundert der Auftragssumme beträgt. Beiden Vertragsparteien steht es frei, einen höheren oder niedrigeren Betrag nachzuweisen. 

 

VI. Sicherheiten 

§ 19 Eigentumsvorbehalt 

 

(1) Das Eigentum an versandten oder abgeholten Waren bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vorbehalten. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den Waren auch noch bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um zehn vom Hundert übersteigt. Der Auftragnehmer darf hierbei die freizugebenden Sicherheiten auswählen. 

 

(2) Ist der Kunde Unternehmer und ist das Eigentum nach Abs. 1 vorbehalten, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem dies annehmenden Auftragnehmer bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Verzug gerät. 

 

(3) Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. 

 

§ 20 Beschränkung von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 

 

(1) Der Kunde kann mit einer ihm zustehenden Forderung gegen eine Forderung des Auftragnehmers nur aufrechnen, soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zur Forderung des Auftragnehmers steht. 

 

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegen einen Anspruch des Auftragnehmers nur ausüben, soweit der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

 

§ 21 Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers im kaufmännischen Verkehr 

 

Ist der Kunde Kaufmann, steht dem Auftragnehmer an den vom Kunden angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. 

 

§ 22 Bonitätsprüfung 

 

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, persönliche Daten zur Prüfung der Bonität des Kunden an Wirtschaftsauskunfteien Verband der Vereine Creditreform e. V. (Hellersbergstraße 12, 41460 Neuss) oder Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG (Gasstraße 18, 22761 Hamburg) zu übermitteln, um Auskünfte zur Bonitätsprüfung einzuholen und zu verarbeiten und abhängig vom Ergebnis über die Annahme des Auftrages zu entscheiden und dem Kunden eine Zahlung ohne Vorkasse zu ermöglichen. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Die Einholung der Bonitätsauskunft dient dem Schutz vor auf Zahlungsunfähigkeit beruhenden Zahlungsausfällen, vor Missbräuchen durch Zahlungsunwilligkeit sowie der missbräuchlichen Inanspruchnahme durch Dritte. 

 

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, von der Auskunftei für Kunden, die keine Vorkasse leisten, eine Bonitätsprüfung durchzuführen, die auf Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren ein sogenanntes Kredit-Scoring-Verfahren vornimmt. Basis des so errechneten Wahrscheinlichkeitswertes – die Bonität des Kunden – bilden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht allein die Anschrift des Kunden, sondern darüber hinaus auch die Personalien (Vor- und Zuname) sowie personenbezogene Daten über das bisheriges Zahlungsverhalten des Kunden. Die Daten werden allein zum Zweck der Ermittlung eines statistischen Risikos über das zukünftige Verhalten des Kunden hinsichtlich Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit und mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls erhoben. Hierdurch räumt der Kunde dem Auftragnehmer die Möglichkeit ein, im Einzelfall eine ausreichend fundierte Abwägungsentscheidung zu der Frage, ob der Auftragnehmer dem Kunden Vorausleitungen erbringen bzw. diese aufrechterhalten kann, zu treffen. Um eine entsprechende Bonitätsprüfung von der Auskunftei durchführen lassen zu können, übermittelt der Auftragnehmer dieser die Personalien und die Adressdaten des Kunden. Der Kunde kann der Übermittlung der Daten an die Auskunftei jederzeit formlos widersprechen. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer vor, die Annahme des Auftrags abzulehnen oder Vorkasse zu verlangen. 

 

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, an die Auskunftei personenbezogene Vertragsdaten und Angaben über nichtvertragsgemäßes Zahlungsverhalten des Kunden zu übermitteln, die während der Abwicklungsdauer des Vertragsverhältnisses entstehen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen automatisiert und nur zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Auftragnehmers oder der eines anderen Vertragspartners der Auskunftei unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des Kunden. Die Übermittlung findet nur statt, wenn sich der Kunde hiermit einverstanden erklärt hat oder wenn dies gesetzlich zulässig ist, soweit der Kunde eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht hat, nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung zweimal schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung vier Wochen liegen und der Kunde die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht bestritten hat. Vor einer Übermittlung an die Auskunftei wird der Kunde vom Auftragnehmer rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. 

 

(4) Der Kunden wird darauf hingewiesen, dass ihm gegen den Auftragnehmer und gegen die Auskunftei ein gesetzlicher Anspruch auf unentgeltliche Auskunft zusteht. 

 

VII. Informationen zu gesetzlichen Widerrufsrechten 

§ 23 Widerrufsrecht, Kosten der Rücksendung 

 

(1) Einem Kunden, der Verbraucher ist, steht in bestimmten Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Auf den Webseiten des Auftragnehmers wird unter „Widerrufsrecht“ angegeben, in welchem Fällen ein solches Recht besteht. In diesen Fällen wird der Verbraucher entsprechend belehrt. Er wird durch den Auftragnehmer informiert, soweit ihm kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. 

 

(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt auch, soweit die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können. 

 

(3) Ist der Kunde Unternehmer, wird ihm kein Widerrufsrecht gewährt. 

 

VIII. Datenschutz 

§ 24 Hinweise zum Datenschutz 

 

(1) Der Auftragnehmer unterliegt den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Auf den Webseiten des Auftragnehmers wird der Datenschutzbeauftragte des Auftragnehmers angegeben. 

 

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen des Auftrags Daten vom und über den Kunden sowie vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten Dritter, welche für die Ausführung des Auftrags und die Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind. Diese Daten werden vom Auftragnehmer gespeichert und genutzt sowie ggfs. i.S.v. Art. 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet, soweit dies zur Ausführung des Auftrags und zur Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erforderlich ist. Zur Verarbeitung der auftragsbezogenen Daten des Kunden ist der Auftragnehmer nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) Datenschutz-Grundverordnung sowie aufgrund der vom Kunden erteilten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung berechtigt. 

 

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in Absatz 2 bezeichneten Daten ihren Mitarbeitern sowie im Rahmen des Auftrags Dritten (z. B. Versanddienstleistern) zugänglich zu machen, soweit dies zur Ausführung des Auftrags und zur Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erforderlich ist. 

 

(4) Der Auftragnehmer wird, soweit er nicht gesetzlich anderweitig verpflichtet ist, die in Absatz 2 genannten Daten nicht länger aufbewahren, als dies zur Ausführung des Auftrags und zur Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erforderlich ist. 

 

(5) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft zu den über ihn beim Auftragnehmer gespeicherten Daten zu verlangen. Die Auskunft ist vom Auftragnehmer grundsätzlich kostenlos, innerhalb eines Monats seit dem Auskunftsverlangen und in einem gängigen und maschinenlesbaren Format dem Kunden zu erteilen. Der Kunde ist außerdem berechtigt, vom Auftragnehmer die Berichtigung der ihn betreffenden unrichtigen Daten über seine Person und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen. Soweit der Kunde der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Daten durch den Auftragnehmer gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, steht ihm ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu. 

 

§ 25 Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO 

 

(1) Der Kunde willigt ein, dass der Auftragnehmer die in § 24 Abs. 2 genannten Daten von und über den Kunden verarbeiten, insbesondere erheben, speichern und nutzen wird, soweit dies zur Ausführung des Auftrags und zur Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers erforderlich ist. 

 

(2) Der Kunde kann seine Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der Daten des Kunden nicht berührt. 

 

IX. Sonstige Bestimmungen 

§ 26 Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitschlichtung 

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Vertragssprache ist deutsch. 

 

(2) Der Auftragnehmer ist mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht einverstanden. Solche werden nicht in das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden einbezogen. 

 

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. 

 

(4) Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet, noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

 

(5) Die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung kann unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreicht werden. Die E-Mail-Adresse der Auftragnehmerin lautet: info@korr.de. 

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